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Bodenschätzer gesucht! Finanzamt Oranienburg

25. 08. 2023

Zur Verstärkung des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Schätzungs-
ausschuss sucht das Finanzamt Oranienburg vorrangig für den Einsatz im
Landkreis Havelland zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere ehren-

amtlich tätige Bodenschätzer.

 

Aufgabenschwerpunkte:

Die Bodenschätzung hat den gesetzlichen Auftrag, die landwirtschaftlich nutzbaren Böden

flächendeckend zu beschreiben und zu bonitieren. Dazu werden die Ertragsbedingungen wie
odenbeschaffenheit, Geländegestaltung, Klima- und Wasserverhältnisse im Gelände erfasst

und die Ertragsfähigkeit der Böden festgestellt.

 

Die gewonnenen Daten stellen eine bundeseinheitliche Grundlage für die Besteuerung dar,
werden aber auch für nicht steuerliche Zwecke wie zur Flurbereinigung, zur Erstellung von
Bodenübersichtskarten, Bodenfunktions
karten und Bodeninformationssystemen genutzt.

 

Anforderungsprofil:

  • Voraussetzungen sind gute Kenntnisse der Landwirtschaft und Bodenkunde durch eine
    Ausbildung oder Beruf als Landwirt, Meliorations
    ingenieur, Bodenkundler o.ä.
  • Interesse an einer Tätigkeit im Außendienst nach Absprache im Frühjahr und Herbst an
    mehreren Tagen im Jahr (ca. 15 bis 20)

  • Führerschein der Klasse B
  • Bereitschaft den eigenen PKW im Außendienst zu nutzen
  • Fähigkeit mehrere Stunden zu laufen und körperlich zu arbeiten

 

Bewertung:

Die ehrenamtliche Tätigkeit wird entschädigt mit 9,50 € bis 11,50 € je volle Stunde
Abwesenheit vom Heimatsort. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach
der Erfahrung. Zusätzlich erhalten Bodenschätzer Tagegeld (14,- €) und Wegstrecken-
entschädigung (0,30 €/km) nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Einarbeitung in die

Bodenschätzung erfolgt durch die landwirtschaftliche Sachverständige des Finanzamtes Nauen.

 

Bei Interesse an dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit melden Sie sich
bitte im Finanzamt Nauen bei Frau Claudia Vincenz unter Telefon 03321/412-667 wochentags
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 

Hinweis zu Datenverarbeitung/Datenschutz

Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der
Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Mit der
Abgabe der Bewerbung willigen Bewerber/innen (m/w/d) in die Verarbeitung der personen-
bezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf Einwilligung ist
jederzeit möglich. Sofern Sie mit der Verarbeitung
der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung
in diesem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Bodenschätzung

 

 

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