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Bekanntmachung Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Schöffenwahl

11. 01. 2023

Für das Schöffenamt werden für das Amtsgericht Nauen und das Landgericht Potsdam für die Amtszeit 2024 bis 2028 interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ketzin/Havel gesucht.

 

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten mit. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

 

Die Stadt Ketzin/Havel hat eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen zu erstellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Liste wird auf der Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung oder auf Vorschlag von Personen durch gesellschaftliche Organisationen erstellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen. Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Dieser wählt im Jahr vor Beginn der neuen Amtszeit die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen aus der Vorschlagsliste aus.

 

Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/ Richterinnen, Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen, Polizeivollzugsbeamte/ Polizeivollzugsbeamtinnen, Bewährungshelfer/ Bewährungshelferinnen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener/ Religionsdienerinnen sollen nicht zu Schöffen und Schöffinnen gewählt werden. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, dürfen ebenfalls nicht in das Schöffenamt gewählt werden.

 

Nach § 44 a Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) sind die Personen auszuschließen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben und solche, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter/ Mitarbeiterin des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (i. S. § 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) oder als Mitarbeiter/ Mitarbeiterin gleichgestellte Personen (§ 6 Absatz 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) für das Schöffenamt ungeeignet sind.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffin oder Schöffe tätig sein möchten richten ihre

schriftliche Bewerbung bis zum 11.04.2023 an die Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7, 14669 Ketzin/Havel.

Für die Bewerbung soll das bereitgestellte Formular verwendet werden.

 

Im Falle des Interesses an dem Amt eines Jugendschöffen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt des Landkreises Havelland.

Weitere ausführliche Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Website des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg:

 

https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/justiz/gerichte/ordentliche-gerichtsbarkeit/schoeffenamt/#

 

Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. informiert interessierte Bürger und Bürgerinnen über die Grundlagen des Schöffenamtes. Die konkreten Daten und Orte der Veranstaltungen sowie weitere Informationen können abgerufen werden unter:

 

https://ehrenamtliche-richter.org/veranstaltungen/