Allgemeinverfügung zur Geflügelpest betrifft auch Ketzin/Havel
Update des Landkreis Havelland vom 23. Oktober 2025:
Der Landkreis Havelland hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen, die auch Ketzin/Havel betrifft. Hintergrund ist ein bestätigter Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) in einem Putenmastbetrieb in Weseram (Landkreis Potsdam-Mittelmark).
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 21. Oktober 2025 und betrifft die Kommunen Nauen, Märkisch Luch und auch Teile von Ketzin/Havel (siehe Karte unten).
Geflügelhalter müssen ihre Tierbestände beim Veterinäramt melden und die vorgeschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen konsequent einhalten. Für Menschen besteht keine direkte Gefahr.
Wer in der Überwachungszone Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner, Laufvögel) hält, hat dies, soweit noch nicht geschehen, unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes sowie alle Veränderungen unverzüglich der Amtstierärztin anzuzeigen. Dazu kann das im Internet unter www.havelland.de zu findende Formular „Anzeige einer Tierhaltung“ genutzt werden und per E-Mail an versandt werden.
Alle Details sind im Amtsblatt Nr. 40/2025 sowie unter www.havelland.de nachzulesen.
Bürgertelefon für weitere Informationen: 03321 403 5515
Bild zur Meldung: Allgemeinverfügung zur Geflügelpest betrifft auch Ketzin/Havel





