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Ihr Kind kommt im Sommer 2026 in die Schule

Schuluntersuchung und Schulanmeldung in der Europaschule Ketzin


Entsprechend §37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.


Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden.


Bitte vereinbaren Sie zu unserem Herbstfest mit Tag der offenen Tür am 16. Oktober 2025 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr einen Termin für die Schuleingangs-untersuchungen im November. Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte telefonisch (033233/80224) oder per Mail () im Sekretariat.
Die Schulanmeldung findet dann am Termin der Schuluntersuchung statt. Dabei sind der Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes und wenn möglich, die Sprachstandsfeststellung aus der Kita mitzubringen.


Sollte nur einer der beiden Sorgeberechtigten das Kind anmelden, ist eine Vollmacht des weiteren Sorgebrechtigten vorzulegen. Wenn es nur einen Sorgeberechtigten gibt, sollte möglichst ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (Negativ-bescheid gemäß §58a Sozialgesetzbuch VIII).


Mit freundlichen Grüßen,


Julia Westphal
kom. Schulleitung

 

 Herbstfest_2025 

 

Bild zur Meldung: Europaschule Ketzin/Havel