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Ab 01.01.2025 - Informationen zur Grundsteuer

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Warum eine neue Grundsteuer? 
2019 hat der Bundesgesetzgeber das Grundsteuerreformgesetz beschlossen und geregelt, dass auf den 01.01.2022 sämtliche Grundstücke neu bewertet werden müssen. Zu diesem Stichtag waren alle Eigentümer an unbebauten und bebauten Grundstücken verpflichtet, eine Grundsteuerwerterklärung beim Finanzamt einzureichen.


Was passierte nach der Abgabe meiner Grundsteuererklärung?
Die Finanzämter stellten auf Grundlage der Erklärungen durch die Grundstückseigentümer neue Grundsteuerwerte fest, welche die bisherigen Einheitswerte von 1935 ablösten.


Die Grundstückseigentümer erhielten zwei Bescheide:  

  • einen Grundsteuerwertbescheid, der den Wert des Grundstücks oder der Eigentumswohnung für Zwecke der Grundsteuer auf den 01.01.2022 feststellt, und

  • einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025. Diesen Messbescheid hat auch die Stadt Ketzin/Havel erhalten, da sie die Grundsteuer ab 2025 neu berechnen muss.

Beide Bescheide des Finanzamtes enthielten keine Zahlungsverpflichtung. Diese ergibt sich erst aus dem Grundsteuerbescheid für 2025, den – wie bisher auch – die Stadt Ketzin/Havel ausstellt.

 

Grundsteuermessbetrag 


Wie wird der neue Grundsteuerbetrag errechnet?
Der Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt bildet demnach unverändert die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Der darin festgelegte Messbetrag wird mit dem von der Stadt Ketzin/Havel in der Hebesatzsatzung festgelegten Hebesatz multipliziert. Beim Hebesatz handelt es sich um einen Prozentsatz, demnach erfolgt die Berechnung:


Was ist der Unterschied zwischen der Grundsteuer A und B?
Die Grundsteuer wird in Deutschland in die Kategorien Grundsteuer A und Grundsteuer B unterteilt. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Art der Nutzung des Grundstücks.

 

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke wie z.B. Ackerland, Wiesen und Weiden, Wälder, Gärtnereien und Hofgrundstücke, die Teile eines landwirtschaftlichen Betriebs sind.

 

Die Grundsteuer B betrifft alle anderen bebauten und bebaubaren Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, wie z.B. Wohngebäude (Häuser, Wohnungen), Gewerbeimmobilien, Baugrundstücke und Freizeitgrundstücke.


Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen des Gesetzgebers aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Stadt Ketzin/Havel im Jahr 2025 nicht mehr, aber auch nicht weniger Grundsteuer einnehmen soll, als es vor der Reform der Fall war. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B sollen also für die Gesamtheit der zu besteuernden Grundstücke für die Stadt Ketzin/Havel annähernd gleich bleiben.

 

Das bedeutet aber nicht, dass jeder Einzelne den gleichen Grundsteuerbetrag wie in den Vorjahren zahlen wird.

Als Ergebnis der Reform wird es ab dem Jahr 2025 Verschiebungen zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen geben.

 

Das heißt: Es wird Grundstücke geben, auf die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer entfällt, und es wird Grundstücke geben, auf die dann weniger Grundsteuer entfällt. Dies ist jedoch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der Reform, da die bisherige Bewertung als veraltet und damit die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig eingestuft wurde.


Wie ermittelt die Stadt den neuen Hebesatz?
Die Stadt Ketzin/Havel setzt mit ihrer Berechnung des Hebesatzes die Aufkommensneutralität um.

 

Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
 Grundsteuer A und B 

Die vereinnahmte Grundsteuer des Jahres 2024 wird durch die Summe der festgesetzten Messbeträge dividiert. Auf diesem Weg ergibt sich der neue Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 310 und für die Grundsteuer B in Höhe von 280.


Wie kann ich überprüfen, ob die Stadt Ketzin/Havel den Hebesatz korrekt berechnet hat?
Das Finanzministerium des Landes Brandenburg wird ebenfalls für jede Kommune auf Grundlage der bisher vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge einen möglichen neuen Hebesatz berechnen. Dieser Hebesatz wird ab Anfang Dezember für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite www.grundsteuer.brandenburg.de in einem Register einsehbar sein und bestätigt die aufkommensneutrale Umsetzung durch die Stadt Ketzin/Havel.

 

Dieses Register ist allerdings lediglich ein Informationsportal und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die endgültige und rechtsverbindliche Festlegung der Hebesätze erfolgt am 09.12.2024 in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin/Havel.


Wann erhalte ich meinen neuen Bescheid?
Die neuen Grundsteuerbescheide der Stadt Ketzin/Havel werden am 10.01.2025 versendet. Die Bescheide enthalten die Festlegungen zu den Fälligkeiten.

 

Wenn Sie der Stadt Ketzin/Havel ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, behält dieses seine Gültigkeit. Sie müssen also nichts weiter veranlassen.

 

Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen Sie den Zahlbetrag der aktuellen Veranlagung ab 2025 anpassen.


Was ist, wenn ich noch keinen neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten habe?
Wenn Sie noch keinen neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten haben, liegt der Stadt Ketzin/Havel ebenfalls noch kein neuer Messbetrag vor. Dann erhalten Sie im Januar 2025 keinen neuen Grundsteuerbescheid.

 

Sie sind jedoch nach § 29 Grundsteuergesetz (GrStG) trotzdem dazu verpflichtet, Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Bitte entnehmen Sie den Betrag Ihrem letzten Grundsteuerbescheid der Stadt Ketzin/Havel und zahlen zu den üblichen Fälligkeiten selbstständig weiterhin Ihre Grundsteuer an die Stadt Ketzin/Havel.

Bitte beachten Sie, dass eine Abbuchung in diesen Fällen nicht möglich ist.

 

Sobald ein neuer Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt ausgestellt wurde, erfolgt eine nachträgliche Berichtigung der Grundsteuer ab 01.01.2025 und gegebenenfalls eine Erstattung der zu viel entrichteten Beträge.


Ich musste bisher die Grundsteuer für meine Garage auf fremdem Grund und Boden direkt an die Stadt Ketzin/Havel zahlen. Ist das noch immer so?
Nein. Wenn sich Ihre Garage oder sonstiges Gebäude auf fremdem Grund und Boden befindet, erhalten Sie nach der Grundsteuerreform ab 2025 keinen Grundsteuerbescheid mehr von der Stadt Ketzin/Havel. 
Bei diesen Gebäuden wird ab 2025 ein einheitlicher Grundstückswert ermittelt und dann insgesamt vom Eigentümer des Grund und Bodens versteuert.

 

Bitte überweisen Sie in diesen speziellen Fällen keine Grundsteuerbeträge mehr an die Stadt Ketzin/Havel.
Ich habe einen Einspruch beim Finanzamt eingereicht, der noch nicht entschieden wurde. Muss ich trotzdem die 
Grundsteuer zahlen?

 

Ja, das laufende Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Aber sobald der Einspruch entschieden ist und ein geänderter Messbescheid vorliegt, werden die zu viel bzw. zu wenig gezahlten Beträge selbstverständlich von der Stadt verrechnet.


Ich bin der Meinung, mein Grundsteuerbescheid ist nicht korrekt. Was kann ich tun?
Der Grundsteuerbescheid der Stadt Ketzin/Havel beruht auf dem vom Finanzamt ausgestellten Grundsteuermessbescheid.

Wenn Sie gegen diesen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt keinen Einspruch eingelegt haben, ist er bestandskräftig geworden. Er ist dann ein unanfechtbarer Grundlagenbescheid und Sie können sich in Bezug auf den Grundsteuermessbetrag nicht mehr gegen den Bescheid der Stadt Ketzin/Havel wehren.


Im Falle von anderen Unstimmigkeiten (Hebesatz oder formelle Mängel) ist die Stadt Ketzin/Havel die zuständige Widerspruchsbehörde. Bitte entnehmen Sie in diesen Fällen Ihre Rechte der Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid.
Ich möchte noch mehr über die neue Grundsteuer wissen.


Auf der Internetseite www.grundsteuer.brandenburg.de finden Sie weitere Informationen und Merkblätter zur Umsetzung der neuen Grundsteuer. 
 

 

Bild zur Meldung: Ab 01.01.2025 - Informationen zur Grundsteuer