Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügelbeständen in den Risikogebieten

07. 01. 2022

Der Landkreis Havelland hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügelbeständen in den Risikogebieten erlassen. Die Risikogebiete beinhalten das sogenannte Ramsar-Gebiet „Niederung der unteren Havel/Gülper See“ sowie die Gemarkungen Ketzin, Etzin und Falkenrehde.

 

Seite Mitte Oktober 2021 werden zahlreiche Geflügelpestbefunde bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Die lokale Ausbreitung des hochpathogenen Aviären Influenza Virus des Subtyps H5N1 an der Nord- und Ostseeküstenregionen bestimmt vorrangig die Dynamik des Ausbruchsgeschehens. In den letzten Monaten wiesen weitere Meldungen über infizierte Wildvögel aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg sowie Süd- und Norddeutschland auf eine überregionale Ausbreitung des Virus hin. Im Land Brandenburg wurde das Virus bereits auch in vereinzelten Hausgeflügelbeständen nachgewiesen.

 

Es bestätigt sich somit der Verdacht, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation fortlaufend im Bundesgebiet ausbreitet und sich das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände weiter erhöht. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet.

 

Daher wurde die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg getroffen.

 

Der Landkreis Havelland hat daraufhin eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügelbeständen in den Risikogebieten erlassen. Die Risikogebiete beinhalten das sogenannte Ramsar-Gebiet „Niederung der unteren Havel/Gülper See“ sowie die Gemarkungen Ketzin, Etzin und Falkenrehde.

 

Hier müssen alle Geflügelhalter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, halten.

 

Weiteres ist der Allgemeinverfügung vom 07.01.2022 zu entnehmen, welche auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter Amtsblatt 01/2022 einsehbar ist. Diese Allgemeinverfügung tritt am Samstag, dem 8. Januar 2022 in Kraft.

 

(Text: Pressemitteilung des Landkreis Havelland vom 7. Januar 2022)