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Kabinett beschließt aktualisierte Corona- Umgangsverordnung – Nur geringfügige Änderungen

24. 08. 2021

Das Brandenburger Kabinett hat heute mit nur wenigen Änderungen die Corona-Umgangsverordnung aktualisiert sowie deren Verlängerung um vier Wochen festgelegt. Sie tritt an diesem Samstag (28. August 2021) in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 24. September 2021. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute landesweit bei 24,2. Letzten Dienstag waren es 20,7. Brandenburg liegt damit weiterhin bundesweit bei den niedrigsten Infektionszahlen.

Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen zur Testpflicht: So sind von der Testpflicht neben Geimpften und Genesenen ab dem 28. August 2021 generell auch Kinder unter sechs Jahren und alle Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getestet werden.


Außerdem werden bei Veranstaltungen die Personenobergrenzen, ab denen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang haben, dem Infektionsgeschehen angepasst: Ab dem 13. September gilt bei einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 20 die Testpflicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel (z.B. Freiluft-Theater, Open-Air-Kino, Volksfeste, Jahrmärkte, Zuschauer bei Fußballspielen) mit mehr als 500 gleichzeitig Teilnehmenden (in einer Übergangszeit bis zum 12. September bleibt die bisherige Personenobergrenze von 750 noch gültig). Bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Vereinssitzungen) wird ebenfalls ab dem 13. September die Personenobergrenze, aber der die sogenannte 3G-Regel (Geimpfte, Genesene oder Getestete) gilt, auf 100 Teilnehmende halbiert (bisher 200).

 

Weitere Ausführungen und Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg.