Antrag auf Notbetreuung ab 19. April 2021
22. 04. 2021
Nach der letzten Änderungen der Siebten Eindämmungsverordnung können ab 19. April Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 eine Hortbetreuung (Notbetreuung) in Anspruch nehmen. Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben
- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
- Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den in Satz 3 genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
- Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Die Anträge zur Notbetreuung können ab sofort bei der Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7, 14669 Ketzin/Havel gestellt werden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter dieser Meldung.
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