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Antrag auf Notbetreuung ab 19. April 2021

22. 04. 2021

Nach der letzten Änderungen der Siebten Eindämmungsverordnung können ab 19. April Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 eine Hortbetreuung (Notbetreuung) in Anspruch nehmen. Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben

  1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
  2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den in Satz 3 genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  3. Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Die Anträge zur Notbetreuung können ab sofort bei der Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7, 14669 Ketzin/Havel gestellt werden. 

 

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter dieser Meldung.