Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (gültig ab 8.03.2021)
07. 03. 2021
Am Montag, den 8.03.2021, tritt die neue "Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg" in Kraft. Alle Informationen und Dokumente finden Sie auf der Seite zum Coronavirus.
Unten stehend die Pressemitteilungen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei.
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