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Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung für Einschüler des Schuljahres 2019/2020

17. 10. 2018

Für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 geboren sind, beginnt gemäß § 27 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) zum 05.08.2019 die Schulpflicht.

 

Um Ihr Kind an der zuständigen Grundschule (für Ketziner Kinder die Europaschule Ketzin/Havel) anmelden zu können, muss es an einer Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben (§ 37 Absatz 1 BbgSchulG).

 

Diese Sprachstandsfeststellung werden in den Kindertagesstätten (Kita’s) vorgenommen, in denen die Kinder betreut werden.

 

Auch Kinder, die keine Kita besuchen oder in einer Tagespflegestelle betreut werden, müssen an dieser Sprachstandsfeststellung teilnehmen.

 

Die Teilnahmebestätigung ist bei der Schulanmeldung in der Grundschule vorzulegen! (§ 4 Absatz 4 Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung).

 

Um jedem Kind die Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung zu ermöglichen, melden die Eltern, deren Kinder nicht in einer Kita betreut werden, ihre Kinder bis 30.11.2018 in der Kitaverwaltung der Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7, Zimmer EG 04 an.

 

Die Sprachstandsfeststellung und eine eventuelle Teilnahme am Sprachförderkurs in den Kita’s sind kostenfrei.

 

Bernd Lück

Bürgermeister