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Information zur Zweitwohnungssteuer

25. 04. 2018

Mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde durch Zweitwohnungssteuersatzung vom 13.12.2017 in der Stadt Ketzin/Havel und den Ortsteilen eine Zweitwohnungssteuer beschlossen. Die Satzung wurde am 21.12.2017 im Amtsblatt der Stadt Ketzin/Havel (Jahrgang 23; 07/2017) veröffentlicht. Nach §9 und §10 der Zweitwohnungssteuersatzung sind Steuererklärungen zur Zweitwohnungssteuer einen Monat nach Begründung der Steuerpflicht (das Innehaben einer Zweitwohnung) bzw. nach Inkrafttreten der Satzung bei der Stadt Ketzin/Havel einzureichen.

 

Hiermit weist die Stadt Ketzin/Havel nochmal ausdrücklich auf diese Erklärungspflicht (Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung) hin, und verweist gleichlautend auf das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit ein Steuerpflichtiger den Erklärungspflichten nicht oder nicht fristgemäß nachkommt.

 

Sofern die entsprechenden Erklärungen bis zum 30.06.2018 bei der Stadt Ketzin/Havel eingehen, wird aus Billigkeitsgründen auf die Festsetzung einer Geldbuße nach §12 der Zweitwohnungssteuersatzung verzichtet.

 

Steuererklärungsformulare sowie die Zweitwohnungssteuersatzung sind auf der Internetseite der Stadt Ketzin/Havel sowie im SG Steuern hinterlegt. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer wenden Sie sich gerne an das Sachgebiet Steuern der Stadt Ketzin/Havel.