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Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht

20. 12. 2017

Die Stadt Ketzin/Havel weist nochmals darauf hin, dass zum 1. Januar 2018 die Zweitwohnungssteuersatzung in Kraft tritt. Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet eine Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht mittels eines bereit gestellten Formulars abzugeben. 

 

In diesem Formular sind ebenfalls Hinweise und Erläuterungen zur Zweitwohnungssteuer aufgeführt. Die Satzung ist auf der Internetseite sowie im aktuellen Amtsblatt Nr. 7/2017 der Stadt Ketzin/Havel veröffentlicht. 

 

Für eventuelle Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen die Mitarbeiterin des SG Steuern unter der Telefonnummer 033233/720229 während der Sprechzeiten gern zur Verfügung.


Allgemeine Öffnungszeiten:
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr